Förderungen für Klimaanlagen
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Förderung für den Einbau einer Klima-/Lüftungsanlage zu beantragen. Diese Förderung gehört zum Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ und kann das Bauvorhaben mit bis zu 20% der Angebotssumme bezuschussen. Die Förderung muss nach Auftragserteilung, jedoch vor Beginn der Baumaßnahmen und mit Rücksprache des jeweiligen Projektleiters gestellt werden.
Kälte- und Klimaanlagen (BAFA)
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Klima_Kaeltetechnik/klima_kaeltetechnik_node.html
Weitere Förderbereiche in der folgenden, kompakten Aufstellung.
Fördername und Träger sowie direkter Link zum Programm:
- Energieeffizienz in der Wirtschaft (BAFA)
- KWK, Wärme- und Kältespeicher bis 50 m³ (BAFA)
- Wärme- und Kältenetze (BAFA)
- Raumlufttechnische Anlagen (Projektträger Jülich | Forschungszentrum Jülich GmbH)
- Rechenzentren (Projektträger Jülich | Forschungszentrum Jülich GmbH)
- Förderung für Neubau stationärer Anlagen in Kitas und Schulen (BAFA)
Förderungen für Absauganlagen
Sichern Sie sich bis zu 50% Fördermittel!
Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert "Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft" in insgesamt 4 Modulen. 2 davon können auch auf unsere Absauganagen zutreffen!
Modul 1: Querschnittstechnologien
„In diesem Modul werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien gefördert. Förderfähig sind Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung.“ Direkt hier zur BAFA Förderseite.
Investitionsvolumen und Höhe der Förderung
Das Netto-Investitionsvolumen für Einzelmaßmaßnahmen, einschließlich Nebenkosten, muss mindestens 2.000,- Euro betragen.
Die maximale Förderung beträgt 200.000 Euro bei einer Förderquote von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
„Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- oder Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung und Vermeidung des fossilen Energieverbrauchs oder CO2-intensiver Ressourcen in Unternehmen beitragen. Die Förderung ist technologieoffen und kann auch die unter Modul 1 und 3 genannten Maßnahmen umfassen.“ Direkt hier zur BAFA-Förderseite.
Höhe der Förderung
Die maximale Förderung beträgt 15 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die maximale Förderung ist auf einen Betrag von 500 Euro (900 Euro für kleine und mittlere Unternehmen) pro jährlich eingesparte Tonne CO2 begrenzt (Fördereffizienz).
Hinweis: Angesichts der Vielzahl an Förderprogrammen sowie deren Voraussetzungen ist eine umfängliche Darstellung des Themas im Rahmen eines redaktionellen Artikels kaum möglich. Hinzu kommen laufende Anpassungen in der Fördermittellandschaft. Diese finden Sie jeweils aktuell auf den Seiten der Träger.
Die Anträge müssen z.T. über einen sogenannten Energie-Effizienz-Experten (EEE) gestellt werden. Hier sind wir bei Bedarf gern bei einer Kontakt-Vermittlung behilflich. Vielleicht haben Sie da aber ja auch bereits einen Ansprechpartner.