Zum Inhalt springen

Lufttechnische Sicherheitsüberprüfung nach DGUV 109-002

Sichere Luft. Gesetzeskonform geprüft.

Warum eine jährliche Sicherheitsüberprüfung wichtig ist
Die DGUV-Regel 109-002 schreibt eine jährliche sicherheitstechnische Überprüfung für raumlufttechnische Anlagen, Absauganlagen und Filtereinheiten mit Patronen- oder Speicherfiltern vor. Diese Prüfung schützt Mitarbeiter, reduziert Brandgefahren und stellt die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicher.

PÖTTER-KLIMA bietet Ihnen diese jährliche Prüfung nach DGUV 109‑002 in ganz Deutschland an. Unsere geschulten Partner übernehmen die komplette Durchführung und Dokumentation vor Ort.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Beurteilung des Ist-Zustands und der Funktionssicherheit
  • Sichtprüfung und Kontrolle auf mechanische Mängel
  • Luftmengenmessung und Bewertung der Absaugleistung
  • Dokumentation nach gesetzlichen Richtlinien
  • Anbringen einer Prüfplakette
  • Erstellung eines digitalen Prüfprotokolls

Je nach Anlage unterscheiden wir zwischen:

  • Mobilen Absauggeräten mit Speicher oder Patronenfiltern
  • Filteranlagen mit bis zu 4 Filterpatronen
  • Filteranlagen mit 5–10 Filterpatronen
  • Filteranlagen mit über 11 Filterpatronen

Ihr Vorteil mit PÖTTER-KLIMA:

  • Durchführung durch geschulte Techniker und Partner-Unternehmen
  • Regelmäßige Erinnerung an fällige Prüfintervalle
  • Zusätzliche Kontrolle der Filter – optional mit direktem Ersatzangebot
  • Rechtssichere Dokumentation und Prüfplakette

Unsere Einsatzgebiete:
PÖTTER-KLIMA führt die lufttechnische Sicherheitsüberprüfung deutschlandweit durch.

Gesetzliche Grundlage:
Die Prüfung gemäß DGUV-Regel 109‑002 (ehemals BGR 121) ist mindestens einmal jährlich vorgeschrieben. Sie betrifft alle Betreiber von Absaug- und Filteranlagen mit Patronen- oder Speicherfiltern.

Jetzt anfragen und Termin vereinbaren!
Vereinbaren Sie Ihre nächste DGUV 109-002 Sicherheitsüberprüfung direkt mit unserem Team:
Tel.: 05401-8606-57
E-Mail: theresa.hagenah@poetter-klima.de
Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

PÖTTER-KLIMA – Ihr Partner für sichere und gesetzeskonforme Lufttechnik.


Häufige Fragen und Antworten zu: Lufttechnische Sicherheitsüberprüfung DGUV 109 002

Was ist die DGUV Regel 109 002?

Die DGUV 109‑002 (ehemals BGR 121) ist eine gesetzliche Vorschrift, die eine jährliche sicherheitstechnische Überprüfung von Absaug‑ und Filteranlagen fordert. Ziel ist der Schutz von Mitarbeitern vor luftverunreinigenden Stoffen sowie der Nachweis der Betriebssicherheit.

Wie oft muss die Prüfung durchgeführt werden?

Die Prüfung ist mindestens einmal jährlich durchzuführen. In bestimmten Einsatzbereichen – z. B. bei hohem Staubaufkommen oder intensiver Nutzung – kann eine häufigere Prüfung sinnvoll sein.

Welche Anlagen sind betroffen?

Betroffen sind alle Anlagen mit Filterpatronen oder Speicherfiltern, z. B. stationäre Filteranlagen, mobile Absauganlagen oder Raumluftsysteme.

Was wird bei der Sicherheitsüberprüfung kontrolliert?

Unsere Techniker prüfen den Ist‑Zustand, die Funktionssicherheit, Luftmengen, mechanische Mängel sowie den allgemeinen Zustand der Anlage. Abschließend erfolgt die Dokumentation, Prüfplakettierung und ein digitaler Prüfbericht.

Wer darf die DGUV 109 002 Prüfung durchführen?

Die Überprüfung darf nur von qualifiziertem Fachpersonal oder zertifizierten Partnern oder unseren PÖTTER‑KLIMA Servicetechnikern durchgeführt werden.

Welche Vorteile habe ich durch die Prüfung mit PÖTTER KLIMA?

Sie erhalten eine rechtssichere Prüfung nach DGUV 109‑002, eine saubere Dokumentation, Erinnerungen an Fälligkeitstermine und bei Bedarf gleich ein Angebot für neue Filtereinsätze.

Wir wissen mehr über besseres Klima Zurück zum Seitenanfang